1. Was bei einem Verkehrsunfall zu beachten ist
Sie sind in einem Verkehrsunfall geraten und Ihr Fahrzeug erleidet einen Schaden, kontaktieren Sie bitte nach der Sicherung der Unfallstelle und der Übergabe Ihres Unfallberichts an die Polizei umgehend unser Sachverständigenbüro ALMES. Einer unserer zertifizierten Kfz-Gutachter nimmt dann den Schaden auf. Er führt noch an der Unfallstelle eine erste Kalkulation durch. Der Versicherer und Sie erhalten das von unserem Sachverständigen erstellte Kfz Gutachten innerhalb kürzester Zeit. Nach Abwicklung wird die Summe auf Wunsch per Überweisung oder in bar ausgezahlt.
2. Welche Ansprüche habe ich als Unfallgeschädigter
Werden Sie durch einen Verkehrsunfall geschädigt, sollten Sie sofort mit einem Fachanwalt Kontakt aufnehmen. Grundsätzlich gilt, dass Sie laut Schadensersatzrecht so zu stellen, alsob kein Unfall passiert wäre. Insgesamt können Sie folgende Schadensersatzposten geltend machen:
- Kfz-Gutachter
- Reparatur
- Differenz Wiederbeschaffungswert und Restwert (Wiederbeschaffung)
- Entschädigung für den Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld
- Ersatz des Haushaltsführungsschadens
- Verdienstausfall
- Kosten für den Rechtsanwalt
Hat der Gegner den Autounfall verursacht, sollten Sie bei einem unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl ein Schadengutachten in Auftrag geben.
Im Falle eines technischen- oder wirtschaftlichen Totalschadens können Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs geltend machen. Bei einem Totalschaden, bezieht sich diese auf einen angemessenen Zeitraum der Wiederbeschaffung. Stattdessen können Sie auch einen Mietwagen geltend machen und die Rechnung bei der Versicherung des Gegners einreichen. Ein angemessenes Schmerzensgeld steht Ihnen ebenfalls zu. Können Sie unfallbedingt Ihren üblichen Haushaltspflichten nicht mehr nachkommen, machen Sie am besten einen von Ihrem Rechtsanwalt berechneten Haushaltsführungsschaden geltend. Außerdem können Sie meist noch kleinere Posten geltend machen. Das sind beispielsweise Fahrtkosten und Kosten für die Abmeldung des alten und die Anmeldung des neuen Fahrzeugs.
3. Wann reicht ein Kostenvoranschlag von einer Kfz-Werkstatt aus?
Der Kostenvoranschlag ist eine abgespeckte Variante des Kfz-Unfallgutachtens. Im Kostenvoranschlag wird die Höhe der Kosten nur grob eingegrenzt.
Eine Abwicklung über Kostenvoranschlag ist nur bei geringeren Schäden am Auto ratsam. Organisieren Sie sich aber für die Erstellung des Kostenvoranschlags von der gegnerischen Versicherung die Einwilligung in die Kostenübernahme.
4. Was sollte ich bei einem Leihwagen beachten?
Mussten Sie als Geschädigter Ihren Pkw zur Reparatur in eine Fachwerkstatt bringen, haben Sie das Recht, sich für die Dauer der Instandsetzung einen Mietwagen zu nehmen. Sind Sie als Berufstätiger oder als Rentner auf Ihr Auto angewiesen, können Sie die Übernahme der gesamten Kosten für Ihren Leihwagen aber nur dann von der gegnerischen Haftpflicht verlangen. Dazu benötigen Sie von Ihrer Werkstatt eine Reparaturrechnung und von der Autovermietung ebenfalls einen Beleg mit allen erforderlichen Angaben. Berücksichtigen Sie bei der Wahl des Kfz außerdem die Fahrzeugklasse: Gehört Ihr beschädigtes Auto zur Kompaktklasse, dürfen Sie keinen Leihwagen der Luxusklasse buchen. Allerdings darf das Ersatzfahrzeug einen vergleichbaren Fahrkomfort bieten.
Sind Sie sich als Unfallgeschädigter nicht sicher, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, haben Sie maximal 10 Tage Zeit, den Ihnen zustehenden Leihwagen zu buchen. Die besten Chancen auf einen Kostenausgleich haben Sie außerdem dann, wenn Sie eine Kfz-Werkstatt mit moderaten Preisen wählen.
5. Wer trägt die juristischen Kosten
Sie sind Unfallopfer ohne Mitschuld? In diesem Fall zahlt grundsätzlich die Versicherung des Gegners. Empfehlung ist einen Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche mit hinzuzuziehen.
Ziehen Sie Ihn schon direkt nach dem Unfall hinzu, da Sie dann größere Chancen und Möglichkeiten haben. Da keine Versicherung von sich aus eine angemessene Entschädigung zahlt, können Sie nur mit seiner Unterstützung die Summe erstattet bekommen. Wenn Sie eine Teilschuld am Geschehen haben, weisen Sie Ihren Anwalt unbedingt schon am Anfang darauf hin. Viele Experten beschränken den Auftrag dann auf den Teil des Schadens, den der Gegner zu verantworten hat.
6. Was tun wenn ich der Verursacher bin?
Wenn Sie Ihren Autounfall zumindest teilweise verschuldet haben, rufen Sie danach auf keinen Fall den Zentralruf der Autoversicherer an. Der Zentralruf der Autoversicherer ist ein Gemeinschaftsunternehmen aller deutschen Autoversicherungen. Auch wenn Sie den Eindruck haben, die alleinige Schuld zu haben, ist das oft nicht der Fall: Der durch den Crash verursachte Schock führt oft zur Fehleinschätzung.
7. Was ist eine Reparaturkosten-Übernahmeerklärung?
Eine Reparaturkosten-Übernahmeerklärung ist ein Vertrag, in dem die mit der Reparatur eines Unfallfahrzeugs beauftragte Fachwerkstatt von der gegnerischen Versicherung die Bestätigung erhält, dass diese die Reparaturkosten beglichen werden. Das Dokument beinhaltet auch Angaben über die Höhe der übernommenen Regulierung und die Schadensquote. Die genannte Schadensquote bedeutet, dass der Versicherer nur in Höhe dieser Quote Zahlung zu leisten hat. Den restlichen Betrag haben Sie selbst an die Werkstatt zu zahlen.
8. Bin ich an eine Werkstatt gebunden?
Kaufen Sie sich einen neuen Pkw, Achten Sie beim Kauf eines Kfz unbedingt bei der Wahl Ihrer Kaskoversicherung unbedingt auf die Werkstattklausel: Immer mehr Kaskoversicherungsverträge beinhalten die Werkstattbindung. Diese besagt, dass Sie Ihr Auto in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen dürfen, dafür aber starke Einbußen beim Begleichen der Kosten durch den Versicherer hinnehmen müssen. Die Versicherer sind bei Verträgen mit Werkstattbindung berechtigt, mindestens 40 % weniger zu erstatten. Liefern Sie Ihr Auto jedoch in einer Vertragswerkstatt des Kaskoversicherers ab, ist das nicht der Fall.
Meldet der Geschädigte seiner Kaskoversicherung einen Schaden, weisen Sie ihm eine oft Vertragswerkstatt zu. Nur in Großstädten befinden sich die Partnerwerkstätten. Die in der Vertragswerkstatt Beschäftigten erhalten einen Niedriglohn und dürfen nur Teile mit vorgegebenen hohen Preisen einbauen. Da sie sehr viele Kfz zugewiesen bekommen, führt diese extreme Auslastung oft zu einer schlechteren Arbeitsqualität. Geben Sie jedoch einer Werkstatt Ihres Vertrauens den Auftrag, kann es passieren, dass Sie wenigstens die dreifache Selbstbeteiligung als Vertragsstrafeselber zahlen müssen.
Schließen Sie keine Kaskoverträge mit Werkstattbindung ab!
9. Haftpflicht- oder Kaskofall?
Dies hängt davon ab, wer der Unfallverursacher ist. Haben Sie den Unfall nicht verursacht, aber Schäden am Auto, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Sind Sie selbst für den Schaden an Ihrem Kfz verantwortlich, kommt Ihre Vollkaskoversicherung für die Reparaturen auf