4. Der Nutzungsausfall
Er entsteht Ihnen, wenn Sie Ihren Pkw nicht nutzen können da er sich aufgrund eines Schadens in der Werkstatt befindet. Ist der Unfall nicht Ihre Schuld, haben Sie das Recht, sich entweder einen Leihwagen zu nehmen oder eine Nutzungsausfallentschädigung von der Haftpflicht des Gegners zu fordern. Möchten Sie die Entschädigung in Anspruch nehmen, müssen Sie der anderen Versicherung gegenüber nachweisen, dass Ihr Unfallwagen repariert wurde (Werkstattrechnung!).