1. Der Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug ohne eigenes Verschulden durch eine andere Person beschädigt wird. In diesem Fall bezahlt die Haftpflicht des Unfallverursachers. Sind Sie Unfallverursacher, tritt Ihre eigene Haftpflichtversicherung ein.


2. Der Kaskoschaden
Bei Kaskoschäden unterscheidet man zwischen Teilkasko- und Vollkasko.
Ihre Kaskoversicherung muss für Sie die Schadensregulierung übernehmen, werden Sie anschließend in eine andere Schadensfreiheitsklasse eingestuft und müssen dann höhere Versicherungsbeiträge bezahlen.
3. Der Totalschaden


4. Der Nutzungsausfall
Er entsteht Ihnen, wenn Sie Ihren Pkw nicht nutzen können da er sich aufgrund eines Schadens in der Werkstatt befindet. Ist der Unfall nicht Ihre Schuld, haben Sie das Recht, sich entweder einen Leihwagen zu nehmen oder eine Nutzungsausfallentschädigung von der Haftpflicht des Gegners zu fordern. Möchten Sie die Entschädigung in Anspruch nehmen, müssen Sie der anderen Versicherung gegenüber nachweisen, dass Ihr Unfallwagen repariert wurde (Werkstattrechnung!).
5. Der Wiederbeschaffungswert
Als Wiederbeschaffungswert bezeichnet man den Betrag, den Sie zum Kauf eines Autos ausgeben müssten, das denselben Wert wie Ihr altes Fahrzeug zum Zeitpunkt vor dem Unfall hat. Um ihn zu errechnen, legt man die Schwacke Liste zugrunde. Bestehen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Möglichkeit, das Unfallfahrzeug reparieren zu lassen, dürfen die Kosten dafür höchstens 29 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen (BGH-Urteil vom 2. Juni 2015; Az. VI ZR 387/14).


6. Der Restwert
Restwert nennt man den Wert eines Unfallfahrzeugs, für den man das Kfz noch verkaufen könnte. Dieser Betrag wird im Rahmen einer Fahrzeugbewertung durch das unabhängige Sachverständigenbüro ALMES ermittelt. Je höher der Restwert ist, desto weniger muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlen. Um ihn zu ermitteln, holt ein Kfz Sachverständiger des Büro ALMES drei Angebote ein. Erzielen Sie beim Verkauf Ihres Unfallfahrzeugs einen höheren Preis als den von Ihrem freien Sachverständigen geschätzten Restwert, ist die gegnerische Haftpflicht berechtigt, Ihnen den Differenzbetrag von der geforderten Schadensersatzsumme abzuziehen.
Der Bagatellschaden
Als Bagatellschaden bezeichnet man oberflächliche Schäden an der Karosserie. Da bei einem solchen Schaden nur das Blech betroffen ist, verringert der Bagatellschaden den Wert kaum. Wenn es um ältere Autos geht, werden sie verglichen mit Kratzern an Luxusfahrzeugen als weniger schwerwiegend bewertet.
